Mit einem Vermögensverwaltungsmandat benötigen Sie kein Tarifabonnement. Die Vermögensverwaltungsgebühr ersetzt sowohl Depotgebühr als auch Courtage und Sie haben die Wahl zwischen zwei attraktiven Preismodellen: Pauschal oder Performance.
Der Gebührensatz gemäss gewählter Strategie und Umsetzungsart (Anlage ausschliesslich in Fonds oder auch in Einzeltitel) gilt für den Wert des verwalteten Vermögens. Die Berechnung der Pauschalgebühr erfolgt monatlich, die Belastung am Ende des Quartals.
Das Performance-Modell besteht aus zwei Elementen. Im Pauschalteil erfolgt die Berechnung mit quartalsweiser Belastung je nach Umsetzungsart und Strategie in Prozent des verwalteten Vermögens. Hinzu kommt der Satz von 5 Prozent bzw. 10 Prozent, der sich auf die positive Nettoperformance
bezieht. Diesen berechnen wir nur, wenn sich Ihr Vermögen nach Abzug sämtlicher Kosten positiv entwickelt hat. Die Belastung erfolgt jährlich im Januar für das abgelaufene Jahr.
Für Mandate mit kundenspezifischen Anlagerestriktionen erheben wir zur prozentualen Pauschalgebühr einen Zuschlag von 0.10 Prozent.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen kostenlos einen Steuerauszug.