Rendita Freizügigkeitskonto

Vorsorge ist ein lebensbegleitender Prozess und mit dem Rendita Freizügigkeitskonto platzieren Sie Pensionskassengelder dauernd oder auch nur vorübergehend. Dies in folgenden Fällen:

  • Sie machen sich selbständig und haben als Einzelfirma keinen Pensionskassenanschluss mehr.
  • Sie verlassen die Schweiz und ziehen in einen EU- oder EFTA-Staat. Der obligatorische Teil der Pensionskassengelder bleibt als Freizügigkeitsguthaben blockiert.
  • Sie sind nicht erwerbstätig und in Scheidung, Ihr/Ihre PartnerIn vergütet Ihnen eine Kapitalausgleichszahlung an Pensionskassenguthaben.
  • Sie sind als ArbeitnehmerIn freiwillig oder unfreiwillig vorübergehend nicht im Arbeitsprozess, d.h. Sie legen eine Babypause ein, machen eine Weiterbildungspause oder sind (vorübergehend) ohne Arbeit.

Entscheiden Sie sich für:

Ein steuerbegünstigtes Vorsorgekonto

Ihr Freizügigkeitsguthaben müssen Sie nicht als Vermögen in der Steuererklärung deklarieren; es ist daher auch befreit von der Vermögenssteuer. Auch die Zinsen müssen nicht als Einkommen versteuert werden. Einzig bei der Kapitalauszahlung ist eine einmalige Kapitalleistungssteuer zu bezahlen, allerdings getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem deutlich reduzierten Steuersatz.

Ein Vorsorgekonto mit Vorzugszins

Freizügigkeitsguthaben sind in der Regel Langfristanlagen und werden wie langfristige Kapitalanlagen verzinst.

Eine Basis für das Wertschriftensparen

Ihr Freizügigkeitsguthaben kann auch in Wertschriften angelegt werden (diese Anlagen unterliegen den Richtlinien gemäss Bundesgesetz / BVG). Wertschriftenanlagen bieten auf lange Sicht ein höheres Renditenpotenzial, unterliegen aber den Wertveränderungen an den Kapital- und Börsenmärkten.

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Partner

Die Rendita Freizügigkeitsstiftung ist im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Das Antragsformular finden Sie direkt auf der Webseite der Rendita-Stiftungen.

 
 
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