Vorsorge ist ein lebensbegleitender Prozess und mit dem Rendita Freizügigkeitskonto platzieren Sie Pensionskassengelder dauernd oder auch nur vorübergehend. Dies in folgenden Fällen:
Entscheiden Sie sich für:
Ihr Freizügigkeitsguthaben müssen Sie nicht als Vermögen in der Steuererklärung deklarieren; es ist daher auch befreit von der Vermögenssteuer. Auch die Zinsen müssen nicht als Einkommen versteuert werden. Einzig bei der Kapitalauszahlung ist eine einmalige Kapitalleistungssteuer zu bezahlen, allerdings getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem deutlich reduzierten Steuersatz.
Freizügigkeitsguthaben sind in der Regel Langfristanlagen und werden wie langfristige Kapitalanlagen verzinst.
Ihr Freizügigkeitsguthaben kann auch in Wertschriften angelegt werden (diese Anlagen unterliegen den Richtlinien gemäss Bundesgesetz / BVG). Wertschriftenanlagen bieten auf lange Sicht ein höheres Renditenpotenzial, unterliegen aber den Wertveränderungen an den Kapital- und Börsenmärkten.
Die Rendita Freizügigkeitsstiftung ist im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Das Antragsformular finden Sie direkt auf der Webseite der Rendita-Stiftungen.