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Kapitaleinzahlungskonto

Sie möchten eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) gründen oder das Kapital der Gesellschaft erhöhen?

Nach OR Art. 633 sind bei Neugründungen und Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft die Einzahlungen des Gründungs- bzw. Erhöhungskapitals bei einem dem Bankengesetz unterstellten Institut zu hinterlegen. Sinngemäss gilt dasselbe für GmbH-Gründungen/Erhöhungen gemäss OR Art. 779.

OR Art. 633
1Einlagen in Geld müssen bei einem dem Bankengesetz unterstellten Institut zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt werden.
2Das Institut gibt den Betrag erst frei, wenn die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist.

Für die Hinterlegung des Gesellschaftskapitals führt die Bank Linth ein zinsloses Kapitaleinzahlungskonto. Mit der Einzahlung und Unterzeichnung des Antragsformulars erhalten Sie zuhanden der Behörden eine Bestätigung über die Hinterlage des Kapitals.

Nach erfolgter Eintragung im Handelsregister erhält die Kapitalgesellschaft das Kapital unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 1 Promille (mindestens CHF 200) zur freien Verfügung ausbezahlt.

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