Seit dem 1. Februar 1997 ist der gewerbsmässige Handel mit Effekten durch das Börsengesetz geregelt (Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel). Darin festgehalten ist die Pflicht von Banken und anderen Effektenhändlern, ihre Kunden über die besonderen Risiken im Handelsgeschäft zu informieren. Wer sein Vermögen in Wertschriften oder ähnlichen Effekten anlegt, soll darüber aufgeklärt sein, was für Anlageinstrumente welche Chancen und Risiken bergen können.
Die Bank Linth bietet eine Broschüre an, welche die Geschäftsarten und Anlagen im Effektenhandel beschreibt und über deren Risiken umfassend informiert.
Besondere Risiken im Effektenhandel (335 KB)
Einen Überblick über die wichtigsten Anlagemöglichkeiten und deren Chancen und Risiken erhalten Sie auf der folgenden Aufstellung. Diese Übersicht ist allerdings nicht abschliessend und führt nur die häufigsten Geschäftsarten auf.