Geschenksparkonto

Schenken Sie ein Stück Zukunft

Sie möchten Ihrem Gotten- oder Göttikind etwas Spezielles schenken? Ihrem Enkelkind eine besondere Freude bereiten? Oder einem anderen, Ihnen nahe stehenden Kind etwas Gutes tun? Eröffnen Sie ein Geschenksparkonto bei der Bank Linth. Sie schenken damit ein Stück Zukunft und finanzielle Unabhängigkeit. Denn dank dem Vorzugszinssatz bis CHF 20'000 vermehrt sich das Kontoguthaben schneller.

An seinem 18. Geburtstag erhält das Kind – ab diesem Tag ein erwachsener Mensch – von Ihnen ein fürstliches Feriengeld, einen Zustupf für das erste Auto oder ein Startkapital für die Umsetzung grosser Pläne. Sie können diesen Start in einen neuen Lebensabschnitt mit der feierlichen Übergabe Ihres Geschenkes markieren. Dazu stellen wir Ihnen eine persönliche Geschenkurkunde aus.

Gut zu wissen

  • Das Geschenksparkonto lautet auf Ihren Namen – Sie bleiben verfügungsberechtigt.
  • Die Kontoführung ist kostenlos.
  • Sie übergeben das Guthaben auf dem Geschenksparkonto spätestens mit Erreichen des 18. Altersjahrs des beschenkten Kinds (Erreichen der Volljährigkeit).
  • Bis zur Übergabe des Kontos hat das beschenkte Kind keinen Anspruch auf das Guthaben; es erhält darüber auch keine Auskunft.
  • Der Vorzugszinssatz ist gültig bis CHF 20'000 und bis zum Erreichen des 18. Altersjahrs des beschenkten Kinds.
  • Pro beschenktes Kind dürfen Sie nur ein Geschenksparkonto eröffnen.
  • Wir empfehlen Ihnen die Begünstigung testamentarisch festzuhalten (im Todesfall fällt das Vermögen auf dem Geschenksparkonto in Ihre Erbmasse).


 

 

Sparen Sie jetzt bei der Bank Linth, unterstützen Sie damit gleichzeitig sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Region.

www.wünsche-werden-wahr.ch

 
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