Mieterkautions-Sparkonto

Zur Sicherstellung der im Mietvertrag vereinbarten Mietzinsgarantie.

Besondere Bestimmungen

  • Aus dem Obligationenrecht zu entnehmen: Artikel 257e

Rückzugsmöglichkeiten

  • Auszahlungen nur mit der Unterschrift beider Parteien

Abschluss und Kontoauszug

  • Mieter und Vermieter erhalten jährlich einen Auszug
 

Sparen Sie jetzt bei der Bank Linth, unterstützen Sie damit gleichzeitig sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Region.

www.wünsche-werden-wahr.ch

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