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Risikoabsicherung für Eigenheimbesitzer

Die Absicherung gegen Erwerbsausfüllen durch Krankheit oder Todesfall ist beim Erwerb eines Eigenheims ganz besonders zu beachten. Die Kosten Ihres Eigenheims dürfen nicht zur untragbaren finanziellen Last werden.

 

Basisdaten

Brutto-Jahreseinkommen im Alter von 21 Jahren CHF  
Brutto-Jahreseinkommen heute CHF  
Geburtsjahr    
Geschlecht
Verheiratet
Geburtsjahr EhepartnerIn    
Anzahl Kinder    
davon unterhaltspflichtig    
 

Zusätzliche Angaben

weitere (Renten-) Einkommen

CHF    

(z.B. Suva-Rente oder Mieterträge)

Verkehrswert des Eigenheims

CHF

Hypothekarschulden für das Eigenheim

CHF

Amortisationsdauer
(max 20 J resp. bis zum Pensionsalter)

20

Jahre

Todesfallrisikoversicherung
(aus BVG und/oder privater TR-Kapitalversicherung)

CHF    

Wird im Todesfall mit der Hypotherkarschuld verrechnet.

Ergebnis

 

heute morgen (IV-Leistungen ab 3. Jahr)
    IV durch Krankheit Tod durch Krankheit

Netto-Jahreseinkommen

0.00 CHF

 

 

IV-Rente inkl. 0 Kinder (Säule 1)

 

13'920.00 CHF

 

BVG-IV-Rente inkl. 0 Kinder

 

1'653.77 CHF

 

AHV-Rente für Witwen(r) inkl. 0 Waisen

 

 

0.00 CHF

BVG-Ehegatten- inkl. 0 Waisenrenten

 

 

0.00 CHF

weitere (Renten-) Einkommen

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

Total Netto-Jahreseinkommen

0.00 CHF

15'573.77 CHF

0.00 CHF

Renteneink Säule 1 + 2 <= 90 %
inkl. weiterer (Renten-) Einkommen und Ehepartner-Einkommen

 

0.00 CHF

angerechnete Kosten des EFH

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

Tragbarkeitsbasis:

Total Netto-Jahreseinkommens

Renteneink Säule 1 + 2 <= 90 %

Bei einer Hypotherkarschuld von

 

0.00 %

 

0.00 CHF

 

0.00 %

0.00 %

0.00 CHF

 

Hinweis

Anrechenbare IV- oder Todesfallleistungen aus AHV und BVG werden, wenn diese 90% des entgangenen Brutto-Jahreseinkommens übersteigen, gekürzt. Familien mit Kindern sind oft von derartigen Kürzungen betroffen. Erstellen Sie zur Kontrolle auch eine Berechnung "ohne unterhaltspflichtige Kinder".

Tragbarkeit im Nachlass

Das Illiquiditätsrisiko im Todesfall aufgrund fälliger Kapitalleistungen an die Kinder berechnen Sie im Rechner Partnerbegünstigung hier.



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0844 11 44 11
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