Vorsorge ist ein lebensbegleitender Prozess und mit dem Rendita Vorsorgekonto 3a machen Sie den ersten Schritt.
Entscheiden Sie sich für:
Als AHV-pflichtige Person mit Erwerbseinkommen können Sie jährlich bis zum gesetzlichen Maximalbetrag auf Ihr Vorsorgekonto einbezahlte Beträge vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem müssen Sie Ihr Vorsorgevermögen nicht als Vermögen in der Steuererklärung deklarieren. Schliesslich müssen auch die Zinsen nicht als Einkommen versteuert werden. Einzig bei der Kapitalauszahlung ist eine einmalige Kapitalleistungssteuer zu bezahlen, allerdings getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem deutlich reduzierten Steuersatz.
Vorsorgekapitaleinlagen in die Säule 3a sind in der Regel Langfristanlagen und werden wie Kapitalanlagen verzinst.
Wertschriftenanlagen bieten auf lange Sicht ein höheres Renditenpotenzial, unterliegen aber den Wertveränderungen an den Kapital- und Börsenmärkten.
Sie entscheiden jedes Jahr neu, ob Ihre finanzielle Situation eine Spareinlage zulässt oder nicht.
Falls es in Ihrer persönlichen Lebenssituation ratsam ist, ergänzen wir Ihr
Vorsorgesparen mit einer Erwerbsausfall- oder Todesfallrisikoversicherung.
Für die Einzahlung gelten die folgenden Maximalbeträge ab 2012
Die Rendita Vorsorgestiftung 3a ist im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Das Vorsorgemodell wurde von der eidgenössischen Steuerverwaltung genehmigt. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie direkt auf der Webseite der Rendita-Stiftungen.