Beantworten Sie für sich folgende Frage:
Die nicht obligatorische kollektive Krankentaggeld–Versicherung (KKTG) deckt den Einkommensausfall bis die Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG) greifen. Bei nur obligatorischen Leistungen aus IV und BVG verbleibt aber eine erhebliche Lücke.
Die Unfallversicherung (UVG) deckt bis zu einem Einkommen von CHF 126'000 90%. Es verbleibt eine Leistungslücke von 10%.
Wir errechnen Ihnen die kurz- und langfristigen Auswirkungen von:
Insbesondere bei Familien mit Kindern (jünger als 18 Jahre), bei Eigenheimbesitz und bei Selbstständigkeit ist diesen Risiken erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
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