Frühpensionierung will gelernt sein

Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmenden wünscht sich eine Frühpension. Viele Pensionskassen lassen den vorzeitigen Bezug der Altersrente ab 60 Jahren zu. Gesetzlich ist der Bezug bereits im Alter von 58 Jahren möglich, was aber lebenslang zu einer tieferen Rente führt.

Viele können zusätzlich zur Pensionskassenrente eine so genannte Überbrückungsrente beziehen. Diese wird bis zum ordentlichen Pensionsalter ausbezahlt. Überbrückungsrenten sind aber meist durch den Versicherungsnehmer selbst zu finanzieren.

Auch die AHV-Rente kann man vorzeitig beziehen, frühestens zwei Jahre vor dem regulären AHV-Alter. Auch hier ist die Folge eine lebenslange Rentenkürzung. Achtung: die AHV-Beiträge sind trotz vorzeitiger Pensionierung weiterhin bis zum ordentlichen Pensionierungsalter zu entrichten. Bei Ehepaaren sind diese AHV-Beiträge für beide Partner fällig, falls beide das Rentenalter noch nicht erreicht haben und kein Erwerbseinkommen beziehen.

Angesichts dieser finanziellen Mehrbelastung ist eine vorzeitige Pensionierung ohne Kapitalbildung in der Säule 3 oder überobligatorische Zusatzleistungen in der Säule 2 praktisch nicht möglich.

 
 
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