Rente oder Kapitalbezug?

Wer sich für einen Kapitalbezug entscheidet, ist frei in den Anlageentscheiden, trägt gleichzeitig aber auch die Verantwortung für eine risikogerechte Anlage seiner Vorsorgegelder.

Auch die allfällige Rückzahlung einer bestehenden Eigenheimhypothek muss in den Entscheid einbezogen werden. Niemand kann voraussagen, wie viele Lebensjahre verbleiben, was die Planung des Vermögensverzehrs natürlich erschwert.

Der Kapitalbezug wird einmalig besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem Sondersatz. Die anfallende Steuerlast kann aber mit einer frühzeitigen Steuerplanung (Steuerstaffelung) optimiert werden.

Melden Sie einen geplanten Kapitalbezug ein bis drei Jahre vor dem Pensionierungsalter der Pensionskasse. Zu beachten ist auch, ob die Pensionskasse das Kapital dem obligatorischen oder dem überobligatorischen (meistens mit tieferem Rentenumwandlungssatz) Altersguthaben entnimmt.

Ein Kapitalbezug ist nur in dem Ausmass vorzusehen, als die selber als notwendig taxierten Lebenshaltungskosten vollumfänglich durch eine lebenslange Rente abgedeckt werden.

Der Entscheidungsprozess ist sehr komplex und sollte sehr gut durchdacht werden. Einmal gefällt, kann der Entscheid zum Kapitalbezug nicht mehr rückgängig gemacht werden und wirkt sich bis ans Lebensende aus. Professionelle Unterstützung durch die Experten der Bank Linth ist daher unumgänglich.

 
 
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