Das Thema Vorsorge bleibt auch nach der Pensionierung aktuell. Nur die Fragestellung präsentiert sich umgekehrt als im Erwerbsleben. Denn jetzt geht es um die optimale Nutzung der vorhandenen Vermögensmittel.
Gezieltes Entsparen mit VorsorgekontoPLUS
Das VorsorgekontoPLUS wird verzinst wie Ihr früheres Vorsorgekonto Rendita 3a; jedoch ohne Steuerprivileg. Stellen Sie sich die Frage, wie viel Kapital Sie monatlich aus dem eigenen Vermögen für den Verzehr einsetzen können.
Gezieltes Entsparen mit Fondsentnahmeplan in Teilschritten
Sie investieren mindestens CHF/Euro 50'000 in einen Fondsentnahmeplan. Gemäss Entnahmeplan beziehen Sie monatlich einen fixen Betrag von mindestens CHF 200 und verkaufen dazu die notwendige Anzahl Fondsanteile.
Schenkungen oder Erbvorbezüge entstehen von Kindern z.B. als Mitfinanzierung eines Hauskaufes oder als Mithilfe der Ausbildung der Grosskinder. Berücksichtigen Sie jedoch, dass Ihr eigener Lebensabend weiterhin finanziell gesichert ist.
Wir berechnen für Sie die Auswirkungen eines Erbbezuges (und somit einer Vermögensabnahme in Ihrem Alterskapital) auf Ihren eigenen Lebensunterhalt.
Planen Sie eine Begünstigung des Ehepartners ein, damit der überlebende Ehepartner bei Tod abgesichert ist. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn das Nachlassvermögen nicht mehrheitlich aus leicht verkäuflichem Wertschriften- und Barvermögen besteht.
Für eine geplante Nachlassregelung ist der Zuzug einer kompetenten Vertrauensperson unabdingbar. Unsere Fachpersonen «Steuern & Erbschaft» betreuen Sie in Fragen zur Testamentserstellung und zum Güter- und Erbrecht und übernehmen auch Erbteilungsaufgaben und Willensvollstreckermandate.
Die finanziellen Auswirkungen im Todesfall für die/den überlebende/n Lebenspartner/in sind bei Pensionskassenbezügen und/oder bei Eigenheimbesitz zu prüfen.
Die Renten aus der Säule 1 (AHV) und Säule 2 (Pensionskasse) werden Ihnen lebenslang ausgerichtet – unabhängig davon, wie alt Sie werden.
Die AHV-Rente wird (nach heutigem Recht) alle zwei Jahre der Lohnentwicklung und Teuerung angepasst. Die Pensionskassenrente wir nur angepasst, wenn die Kasse über genügend Vermögen verfügt. Die Ablehnung der Senkung des Rentenumwandlungssatzes am 7. März 2010 hat keinen Einfluss auf die aktuellen Renten. Ein zukünftiger Teuerungsausgleich ist aus heutiger Sicht jedoch unwahrscheinlich.