Der Verwaltungsrat ist zuständig für den Erlass der Salärpolitik. Diese bildet die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung des Honorierungssystems. Die Salärpolitik bildet die Basis für die möglichst faire Salarierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützt unsere strategischen Absichten in der Personalgewinnung, der Personalentwicklung und der Personalerhaltung und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele. Mit der Salärpolitik stellen wir sicher, dass die Salarierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einheitlichen Richtlinien der Führung erfolgt und somit den Anspruch auf gleiches Salär für gleichwertige Arbeit, insbesondere auch unabhängig vom Geschlecht, systematisch unterstützt.
Wir wollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem salarieren, was sie tun und wie sie es tun. Wir berücksichtigen dabei angemessen den Arbeitsmarkt und den Unternehmenserfolg. Demzufolge basiert unser Salarierungskonzept im Wesentlichen auf den Elementen Funktion, Leistung, Arbeitsmarkt und Unternehmenserfolg.
Gemäss dem Grundsatz der Anforderungsgerechtigkeit ordnen sich die Funktionen bezüglich Honorierung in drei Kategorien, welche in der Folge in drei verschiedenen Salärmodellen dargestellt werden. Die Unterscheidung erfolgt aufgrund der Komplexität (Schwierigkeitsgrad) der Funktionen und der kurz-, mittel- oder langfristigen Auswirkung bzw. Einflussnahme auf das Unternehmensergebnis (Verantwortung). Die Zuordnung erfolgt aufgrund der analytischen Funktionsbewertung.
Der Aufbau der Salärmodelle erfolgt mit den nebenstehenden Salärkomponenten. Die Komponenten sind je nach Salärmodell unterschiedlich gewichtet.