Partnerbegünstigung

Errungenschaftsbeteiligung und Ehe mit nur gemeinsamen Kindern.

Über viele Jahre haben Sie sich gemeinsam ein Vermögen für das Alter angespart. Stellen Sie darum sicher, dass auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner seinen Anteil erhält.

 

Angaben

Vorhandenes Ehevermögen per Todestag CHF  
Eigengut der Frau bei der Heirat CHF  
Erbschaften der Frau während der Ehe CHF  
Eigengut des Mannes bei der Heirat CHF  
Erbschaften des Mannes während der Ehe CHF  

Ergebnis

  ohne Begünstigung mit Begünstigung
  Anteil Frau Anteil Mann Anteil Frau Anteil Mann

Eigengut und Erbschaften

+ Anteil am ehelichen Vorschlag

+ Anteil am Nachlass

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

= Total Vermögen nach
   dem Tod der PartnerIn

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

0.00 CHF

Stirbt die Ehefrau, so erhöht sich der Anteil des überblebenden Ehemannes von CHF 0.00 auf CHF 0.00.
Stirbt der Ehemann, so kann durch Güter- und erbrechtliche Begünstigung das Vermögen der überbleibenden Ehefrau von CHF 0.00 auf CHF 0.00 erhöht werden.

Unsere Sachverständigen in der Abteilung Steuern und Erbschaften beraten Sie in Fragen zum Güter- und Erbrecht.



Wir sind auch telefonisch
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«Jetzt will ich es aber genau wissen!
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