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Das ideale Konto für Ihr Gesellschaftskapital

Sie gründen gerade eine Gesellschaft oder möchten das Ziel Ihrer Gesellschaft gezielt erhöhen – hierfür bietet sich das Kapitaleinzahlungskonto an, um Ihre Ziele zu erreichen.

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit durch Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben
  • Fristgemässe Bestätigung über die Hinterlage des Kapitals zuhanden der Behörden
  • Transparente Bearbeitungsgebühr von 1 Promille (mindestens CHF 250.-)
  • Freie Verfügbarkeit des Kapitals nach Handelsregistereintrag

Wenn Sie aktuell oder in absehbarer Zeit eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) gründen oder das Kapital einer bestehenden Gesellschaft gezielt erhöhen möchten, ist das Kapitaleinzahlungskonto eine ideale Wahl, denn es erfüllt die unabdingbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die gesetzliche Erfüllungspflicht des Kontos

Nach OR Art. 633 sind bei Neugründungen und Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft die Einzahlungen des Gründungs- bzw. Erhöhungskapitals bei einem dem Bankengesetz unterstellten Institut zu hinterlegen. Und diese Bedingung erfüllt die LLB (Schweiz) AG und folglich das Kapitaleinzahlungskonto.

Dabei sind die Einlagen in Geld zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt. Die Freigabe des Kapitals erfolgt erst nach vollzogenem Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister. Generell gilt dieselbe Vorgehensweise gemäss OR Art. 779 übrigens auch für GmbH-Gründungen oder Erhöhungen des Gesellschaftsvermögens.

Für die notwendige Hinterlegung des Gesellschaftskapitals führt die LLB (Schweiz) AG ein zinsloses Kapitaleinzahlungskonto. Mit der Einzahlung und Unterzeichnung des Antragsformulars erhalten Sie zuhanden der Behörden eine Bestätigung über die vollzogene Hinterlage Ihres Kapitals.  Nach erfolgter Eintragung im Handelsregister erhält die Kapitalgesellschaft das Kapital abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 1 Promille (mindestens CHF 250.-) zur freien Verfügung ausbezahlt.

Hinweis zur Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die LLB ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung "Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern" zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.