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    Für Geschenke ist dieses Konto immer zu haben

Ein Sparkonto ist das beste Geschenk für die Zukunft

Mit einem Geschenksparkonto sorgen Sie gezielt für die Zukunft Ihrer Liebsten vor. Wir bieten Ihnen als Eltern, Götti, Gotte oder Grosseltern ein Sparkonto für Kinder, das spätestens zum 18. Lebensjahr übergeben werden kann.

Ihre Vorteile

  • Individuell: Verfügungsrecht bleibt beim Schenker
  • Gezielter Vermögensaufbau: Attraktive Vorzugszinsen
  • Zusätzliches Plus: Kostenlose Kontoführung
  • Übersicht im Detail: Dank jährlichem Kontoauszug
  • Flexibel agieren: Online und Mobile Banking

Mit einem Geschenksparkonto zeigen Sie als Eltern, Götti, Gotte oder Grosseltern, wie wichtig Ihnen eine finanziell sichere Zukunft Ihrer Liebsten ist. Denn für Geschenke in Form von kleineren wie grösseren Beträgen – regelmässig oder als Einmalzahlung – ist dieses Sparkonto für Kinder die geeignete Anlageform. Durch den gewährten Vorzugszins kann sich das Guthaben bestens entwickeln. Und dank spesenfreier Kontoführung macht das Schenken doppelt Freude.

Das Geschenksparkonto läuft auf den Namen der Eltern, des Göttis, der Gotte oder der Grosseltern. Sie haben und behalten also das alleinige Verfügungsrecht. Die Übergabe des angesparten Guthabens erfolgt spätestens mit Erreichen des 18. Altersjahrs des beschenkten Kindes. Bis zur Kontoübergabe hat das Kind keinen Anspruch auf das Guthaben und erhält darüber von der LLB auch keinerlei Auskunft.

Die Rückzugsbedingungen auf einen Blick:

  • CHF 20'000 pro Monat sind kündigungsfrei
  • Höhere Beträge unterliegen einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
  • Kontoübertragungen, Wertschriften- und Hypothekargeschäfte unterliegen ebenfalls der Kündigungsfrist
  • Aufgrund der FINMA-Regeln sind wir gezwungen, bei Überschreiten der Verfügbarkeitslimite ohne Einhaltung der Kündigungsfrist eine Gebühr von 2 Prozent auf dem limitenüberschreitenden Betrag zu verrechnen.

Unsere aktuellen Zinssätze (inklusive Sollzinssätze bei Kontoüberzug) finden Sie in unserer Zinssatz-Übersicht.

Hinweis zur Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die LLB ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung "Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern" zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.