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    Mit den Kindern wachsen die Träume – und die Verantwortung.

Jugendsparkonto: von Erwachsenen eröffnet, nur für Kinder und Jugendliche

Hier werden Rappen zu Franken. Mit dem Vorzugszinssatz bis CHF 50'000 spart es sich mit dem Jugendsparkonto fast von alleine. Das Jugendsparkonto eignet sich zum langfristigen Ansparen im Namen des Kindes bis zu dessen Volljährigkeit. Auszahlungen dürfen nur auf ein Konto vorgenommen werden, welches auf den Namen des Kindes lautet. 

Ihre Vorteile

  • Gezielter Vermögensaufbau: Attraktive Vorzugszinsen
  • Zusätzliches Plus: Kostenlose Kontoführung
  • Übersicht im Detail: Dank jährlichem Kontoauszug
  • Mittels Einzahlungskarte ganz einfach Kleinbeträge einzahlen

Das Jugendsparkonto ist für Kinder sowie Jugendliche bis 18 Jahre und als Basis für den individuellen Vermögensaufbau optimal geeignet. Denn die Kontoführung ist kostenlos und das angesparte Vermögen kann dank Extra-Vorzugszins noch kräftiger wachsen. Ein jährlicher Kontoauszug schafft Transparenz und die kostenlose Kontoführung mehr Sparpotenzial.

Das Jugendsparkonto ist eine praktische Sache: Es wird durch die Eltern eröffnet und läuft auf den Namen des Kindes bzw. des Jugendlichen. Wie beim Geschenksparkonto ist es dafür gedacht, dass der Inhaber / die Inhaberin sich bei Erreichen der Volljährigkeit mit dem einbezahlten Guthaben einen Traum erfüllen kann. Anders als beim Geschenksparkonto sind Bezüge oder Überträge auf ein anderes Konto nur möglich, wenn das andere Konto auf den gleichen Kontoinhaber lautet. Dank Kontoauszügen bleibt das Jugendsparkonto transparent – und der / die Inhaber(in) ist jederzeit auf dem Laufenden, wie es um sein / ihr Jugendsparkonto bestellt ist. Die ideale Lösung für einen sicheren Sparbatzen für das Studium, den Auslandsaufenthalt oder den Führerschein.

Die Rückzugsbedingungen auf einen Blick:

  • CHF 20'000 pro Monat sind kündigungsfrei
  • Höhere Beträge unterliegen einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
  • Kontoübertragungen sind nur auf ein Konto lautend auf den Namen des Kindes möglich
  • Aufgrund der FINMA-Regeln sind wir verpflichtet, bei Überschreiten der Verfügbarkeitslimite ohne Einhaltung der Kündigungsfrist eine Gebühr von 2 Prozent auf dem limitenüberschreitenden Betrag zu verrechnen.

Unsere aktuellen Zinssätze (inklusive Sollzinssätze bei Kontoüberzug) finden Sie in unserer Zinssatz-Übersicht.

Hinweis zur Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die LLB ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung "Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern" zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.