Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Seit 01. Januar 2017 ist in der Schweiz das Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) in Kraft. Die LLB ist wie alle Finanzinstitute der daran teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben umzusetzen.

Im Rahmen dieses Gesetzes tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Partnerstaaten untereinander Daten über Konten oder Wertschriftendepots von Kunden aus, die in ihrem Land steuerpflichtig sind.

Kunden, die ausschliesslich in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden nicht gemeldet.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie ausserdem unter folgenden Informationsquellen: