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    Geld in Säule 3a einzahlen und Steuern sparen

Das LLB Vorsorgekonto – dank der Säule 3a ein gesichertes Einkommen im Rentenalter.

Bauen Sie mit dem Vorsorgekonto 3a langfristig Kapital auf und denken Sie bereits heute an Ihre Zukunft im Ruhestand. Zudem verschafft Ihnen diese Sparmethode steuerliche Vorteile, wovon Sie massgeblich profitieren können.

Ihre Vorteile

  • Abzug der Einlage vom steuerbaren Einkommen
  • keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer
  • Reduzierte, einmalige Kapitalbesteuerung bei der Auszahlung
  • Freiwillige Einlagen, kein Sparzwang
  • Aufbau von Eigenkapital für Ihr Eigenheim
  • Vorbezug im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich

Mit einer Altersvorsorge sollten Sie im Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Doch allein mit den Renten aus AHV und Pensionskasse ist dies nicht immer möglich. Um auch im Ruhestand sorgenfrei leben zu können, empfiehlt es sich, die eigene Vorsorge mit dem privatem Vorsorgesparen in der Säule 3a zu ergänzen. Sie sichern sich so Ihr Einkommen und profitieren zusätzlich vom Vorzugszins und Steuerprivilegien. Die Einlagen lassen sich vom Einkommen abziehen und sind vermögens- und verrechnungssteuerfrei. Es werden keine Kontoführungs- oder Abschlussgebühren belastet.

Verfügbarkeit des Vorsorgesparkontos 3a

Sie können das Geld aus folgenden Gründen beziehen:

  • Bei Pensionierung, bzw. frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (ab 59 / 60)
  • Finanzierung von selbstbewohntem Eigentum oder bei einer Amortisation einer bestehenden Hypothek
  • Bei einer endgültigen Auswanderung aus der Schweiz
  • Bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei einem Übertrag in eine andere gebundene Vorsorgeeinrichtung
  • Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 %
  • Im Todesfall an die Begünstigten

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite unserer Kooperationspartnerin Rendita.

Hinweis zur Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die LLB ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung "Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern" zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.